Hauptdiagnose bei Ausschlussdiagnostik

  • Hallo Forum,

    bei vielen Krankheitsbildern ergibt sich aufgrund der Grunderkrankung die Notwendigkeit, auch ohne erkennbare Symptome eine schlafbezogene Atmungsstörung mittels Polysomnografie auszuschliessen (z.B. Muskeldystrophien, Hirnfehlbildungen etc.). Weise ich eine derartige Störung nach, ist die Hauptdiagnose klar. Wie aber verhält es sich, wenn die Diagnostik keinen pathologischen Befund ergibt. Ist die Hauptdiagnose dann die Grunderkrankung (aufnahmeveranlassend, aber nicht behandelt) oder muß ich eine Ausschlußdiagnose (z.B. Z03.8) kodieren. M.E. sind die Kodierrichtlinien hier nicht eindeutig.

    Ergänzung:
    Gerade hat sich noch ein ähnlich gelagertes Problem ergeben:
    Stationäre Aufnahme zur Polysomnografie bei V.a. Somnambulismus. Die Anamnese legt den hochgradigen Verdacht auf einen Somnambulismus nahe, der aber während des stationären Aufenthalts nicht auftritt und somit nicht nachgewiesen werden kann. In der Polysomnografie dagegen Nachweis eines obstruktiven Schlafapnoesyndroms, wofür aber bis auf ein gelegentliches Schnarchen keine Symptomatik vorhanden war.
    Hauptdiagnose Somnambulismus oder OSAS ?

    Mit freundlichen Grüßen aus Köln

    Dr. Hans-Peter Hammerich
    Krankenhaus Porz am Rhein
    Kinderklinik

  • Ich würde hier Somnambulismus (Schlaf/Nachtwandeln) als HD - D008b Verdachtsdiagnosen im Sinne der Kodierrichtlinien sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind. Allerdings würde ich hier auch immer auf den Falwert schauen. Wir ist den hier der Fallwertunterschied?

  • Hallo,

    @Herr Hammerich:

    Zitat

    Ist die Hauptdiagnose dann die Grunderkrankung (aufnahmeveranlassend, aber nicht behandelt)


    so ist es. Im Abschnitt \"Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen\" findet sich hierzu der Satz: \"Können für die Hauptdiagnose spezifischere Schlüsselnummern angegeben werden, haben diese Vorrang vor einer Schlüsselnummer aus der Kategorie Z03.- [..].\"

    Zitat

    Hauptdiagnose Somnambulismus oder OSAS ?


    Hauptdiagnose ist eindeutig die nachgewiesene Atemstörung. Der Verdacht auf Somnambulismus hat sich ja nicht bestätigt, könnte also nur kodiert werden, wenn dennoch eine Behandlung eingeleitet worden wäre.

    @123_hei:
    Lesen Sie sich DKR D008b doch bitte einmal vollständig durch, bevor Sie weiterhin derart zweifelhafte Ratschläge erteilen! Und seit wann entscheidet der Fallwert über die korrekte Kodierung?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    vielen Dank für Ihre Einschätzung. Im ersten Fall habe ich mich auch so entschieden.
    Im zweiten Fall bin ich nicht so ganz glücklich (nicht wegen des bei Somnambulismus deutlich höheren Fallwerts, das sehe ich genau wie Sie), sondern weil ja die Atmungsstörung ein Zufallsbefund war, der mit dem ursprünglichen Untersuchungsanlaß nichts zu tun hatte und aus dem kein weiterer Ressourcenverbrauch entstanden ist. Gerade solche \"Zufallsdiagnosen\" werden vom MDK immer wieder gestrichen (meistens aber auch nur, wenn es den Fallwert nach unten korrigiert :):) ). Ich finde es weiter nicht eindeutig.

    Dr. Hans-Peter Hammerich
    Krankenhaus Porz am Rhein
    Kinderklinik

  • Hallo Herr Hammerich,

    ich habe die Beschreibung so verstanden, dass die \"Zufallsdiagnose\" OAS die Symptomatik des Patienten einigermaßen erklärt; wenn das aber nicht der Fall ist, sondern es sich dabei um eine Art von \"abnormem Befund\" handelt, der keine therapeutische Konsequenz nach sich zieht, dann sieht es natürlich anders aus. Den nicht bestätigten Verdacht können Sie allerdings trotzdem nicht kodieren. Vielleicht ein Symptom?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    Symptom wäre gut. Ich finde aber kein passendes, welches die anamnestisch doch sehr eindeutig berichtete Symptomatik eines Somnambulismus beschreibt. Hier ist das Symptom gleich Diagnose. Allenfalls R41.8 (Symptome..., die das Erkennungsvermögen und das Bewusstsein betreffen) käme behelfsmäßig infrage, aber irgendwie ist es das nicht.

    Grüße aus Köln

    Dr. Hans-Peter Hammerich
    Krankenhaus Porz am Rhein
    Kinderklinik

  • Hallo Herr Hammerich,

    was spricht gegen die Hauptdiagnose Z13.8 (\"Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf sonstige näher bezeichnete Krankheiten oder Störungen\")?
    Das trifft es doch einigermaßen, oder nicht?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach