Hallo Forum,
bei vielen Krankheitsbildern ergibt sich aufgrund der Grunderkrankung die Notwendigkeit, auch ohne erkennbare Symptome eine schlafbezogene Atmungsstörung mittels Polysomnografie auszuschliessen (z.B. Muskeldystrophien, Hirnfehlbildungen etc.). Weise ich eine derartige Störung nach, ist die Hauptdiagnose klar. Wie aber verhält es sich, wenn die Diagnostik keinen pathologischen Befund ergibt. Ist die Hauptdiagnose dann die Grunderkrankung (aufnahmeveranlassend, aber nicht behandelt) oder muß ich eine Ausschlußdiagnose (z.B. Z03.8) kodieren. M.E. sind die Kodierrichtlinien hier nicht eindeutig.
Ergänzung:
Gerade hat sich noch ein ähnlich gelagertes Problem ergeben:
Stationäre Aufnahme zur Polysomnografie bei V.a. Somnambulismus. Die Anamnese legt den hochgradigen Verdacht auf einen Somnambulismus nahe, der aber während des stationären Aufenthalts nicht auftritt und somit nicht nachgewiesen werden kann. In der Polysomnografie dagegen Nachweis eines obstruktiven Schlafapnoesyndroms, wofür aber bis auf ein gelegentliches Schnarchen keine Symptomatik vorhanden war.
Hauptdiagnose Somnambulismus oder OSAS ?
Mit freundlichen Grüßen aus Köln