• Liebe Forummitglieder,

    habe hier einen Fall und benötige Unterstützung von einem Onkologen:

    Patientin mit akuter lymphatischer Leukämie+Tumoranämie*(*Gabe Erythrozytenkonzentrat), es wurde die Thrombozytopenie, die hier auch vom MDK als streitbefangen dargestellt wurde, kodiert.

    Im Labor bildet sich die Thrombozytopenie klar ab.

    Frage, ist es möglich, dass durch Gabe von Zystostatika (Rituximab/Filgrastim), es wurde hier auch noch eine antibiotische Abschirmung vorgenommen, eine Mitbehandlung der Thrombozytopenie vorgenommen wurde, denn es wurde hier kein Thrombozytenkonzentrat verabreicht.

    In der Hoffnung auf Feedback,

    mit besten Grüßen

    Heidi aus dem sonnigen Berlin, wenn auch kalt :)

  • Hallo,

    Aufwand für Thrombopenie kann sein
    - TK
    - Bettruhe (muss so dokumentiert sein)
    - Verband bei Blutung
    - Medikamente (z. B. EACA) bei Blutung
    - Medikamente zur Thrombostimulation (Oprevelkin, Plerixafor)

    Ansonsten gibt es keinen Aufwand.
    Damit D003 nicht erfüllt -> Thrombopenie nicht kodierbar.

    Rituximab als Aufwand wäre nur dann zutreffend, wenn die Thrombopenie autoimmun vermittelt ist und mittels B-Zellkilling (Rituximab) die gegen die Thrombos gerichtete Immunantwort in den Keller gefahren wird. Scheint mir hier nicht der Fall zu sein.

    Eine antibiotische Abschirmung könnte eine Leukopenie rechtfertigen.
    Oder eine manifeste Infektion.

    Hinsichtlich der Anämie würde ich D630 überprüfen.
    Ist dies eine Anämie infolge der ALL (sog. Verdrängungsanämie)?
    Oder trat die Anämie nach Chemotherapie auf?
    Dann ist es D61.10.

    Gruß

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    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin

  • Hallo Heidei,
    hier würde sich doch eine Rückfrage bei Ihren Ärzten anbieten, ob und wenn ja welche Gedanken (und ggf. Konsequenzen) sie sich bei der Thrombopenie gemacht haben.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch