Hallo liebes Forum,
bei uns im Haus kam folgende Frage auf, die ich jedoch so recht nicht beantworten kann:
Darf das KH bei einer MDK-Prüfung auch Unterlagen aus vorangegangen Fällen bereitstellen, wenn diese beispielsweise die Indikation belegen?
Ich denke es liegt in unserem Ermessen, diese Unterlagen zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Gibt es hierbei aber datenschutzrechtliche oder andere Hindernisse?
In der Hoffung auf Hilfe und schönes Wetter
N. Pollack