nocheinmal CPAP Beatmung

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    bei einer CPAP Beatmung laut DKR 1001h wird die Beatmungsdauer bei Erwachsenen nicht verschlüsselt. Habe nun in einem Beitrag, eine Klarstellung vom Inek gelesen:"Die maschinelle Beatmung über ein Maskensystem wird bei intensivmedizinisch betreuten Patienten der Beatmungsdauer angerechnet, wenn diese an
    Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt wird".

    Nun habe ich folgenden Fall:

    Patient wird mit Krampfanfall mit Verdacht auf psychogene Komponente auf unsere Intensivstation im Hause übernommen. Während des Intensivaufenthaltes immer wieder cyanotische Phasen unter diesen Krampfepisoden. Da der Patient nur fiberoptisch durch die Anästhesie intubiert werden kann, wurde er interkurrent mittels CPAP nicht invasiv beatmet. (Erst auf die Gabe von 1 Amp. Haldol konnte der Patient mittels Maske ausreichend beatmet werden. Frustraner Intubationsversuch wegen Kiefersperre). Demnächst eine erneute Aufnahme im Schlaflabor und erneute Einstellung des BiPAP-Gerätes, das der Patient nachts benutzt, vereinbart

    Kann ich hier die Beatmungsdauer verschlüsseln?

    Danke ?(

    Gruß Benni

  • Hallo Benjamin,

    grundsätzlich kann eine Maskenbeatmung eine vollständige Beatmung sein. Es kommt auf das Beatmungsmuster an, das eingestellt ist und darauf, ob es sich um eine Beatmung oder um die Entwöhnungsphase / Weaning handelt.

    Wenn es bei Ihrem Patienten noch kein Weaning war ( das sollte dann der Arzt entscheiden ) und es um eine normale Beatmung ging, dann zählt das reine CPAP leider nicht zur Beatmung.

    Sollte die Beatmungszeit des Patienten allerdings schon als Weaning angesehen werden, dann ist es so, dass CPAP als vollwertige Beatmungszeit zählt, wenn Sie innerhalb von 24h auf mindestens 6 Stunden CPAP kommen. Dabei müssen die CPAP Zeiten nicht am Stück sein. D.h wenn am 24.12 von 2 Uhr -4 Uhr, von 6 Uhr - 8 Uhr und von 10 Uhr- 12 Uhr CPAP Beatmung stattfand, dann sind das für den 24.12 insgesamt 6 Stunden CPAP und gelten als vollwertige Beatmung. Würde der Patient ab 12 Uhr fortlaufend spontan atmen
    ( je nach Vorbeatmungszeit entweder 24 oder 36h ) dann gilt er ab dem 24.12 12 Uhr als entwöhnt, also 12 Uhr ist Beatmungsende.

    Ich weiß wie verwirrend das sein kann und hoffe, eine relativ kurze, aber verständliche Antwort gefunden zu haben.

    Liebe Grüße
    Nika :)