Hallo liebe Forenmitglieder,
bei einer CPAP Beatmung laut DKR 1001h wird die Beatmungsdauer bei Erwachsenen nicht verschlüsselt. Habe nun in einem Beitrag, eine Klarstellung vom Inek gelesen:"Die maschinelle Beatmung über ein Maskensystem wird bei intensivmedizinisch betreuten Patienten der Beatmungsdauer angerechnet, wenn diese an
Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt wird".
Nun habe ich folgenden Fall:
Patient wird mit Krampfanfall mit Verdacht auf psychogene Komponente auf unsere Intensivstation im Hause übernommen. Während des Intensivaufenthaltes immer wieder cyanotische Phasen unter diesen Krampfepisoden. Da der Patient nur fiberoptisch durch die Anästhesie intubiert werden kann, wurde er interkurrent mittels CPAP nicht invasiv beatmet. (Erst auf die Gabe von 1 Amp. Haldol konnte der Patient mittels Maske ausreichend beatmet werden. Frustraner Intubationsversuch wegen Kiefersperre). Demnächst eine erneute Aufnahme im Schlaflabor und erneute Einstellung des BiPAP-Gerätes, das der Patient nachts benutzt, vereinbart
Kann ich hier die Beatmungsdauer verschlüsseln?
Danke
Gruß Benni