Hallo liebe Forenmitglieder,
seitens der Klinik wurde bei einem Patienten mit zunehmender Atemnot (Bronchialkarzinom, poststenostische Pneumonie li Unterlappen, Mitralklappeninsuff.) und O2 Gabe eine akute resp. Insuffizienz verschlüsselt. Leider wurde keine Blutgasanalyse durchgeführt. Natürlich streicht der MDK nun diese Nebendiagnose, eben weil keine BGA vorhanden ist und verweist auf Kodierempfehlung Nr. 37 SEG IV.
Unseres Erachtens sind die Zeichen einer Gasaustauschstörung erfüllt, Ressourcenverbrauch nachweisbar und somit die J96.0 haltbar.
Wie groß sind die Chancen einer Klage? Inwieweit kann ich mich auf die FoKA berufen (Konsens zur Kodierempfehlung Nr. 37 SEG IV)? Wer hat diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt?
Danke und allen ein gesundes, glückliches Jahr 2012