Klagefall "respiratorische Insuffizienz"

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    seitens der Klinik wurde bei einem Patienten mit zunehmender Atemnot (Bronchialkarzinom, poststenostische Pneumonie li Unterlappen, Mitralklappeninsuff.) und O2 Gabe eine akute resp. Insuffizienz verschlüsselt. Leider wurde keine Blutgasanalyse durchgeführt. Natürlich streicht der MDK nun diese Nebendiagnose, eben weil keine BGA vorhanden ist und verweist auf Kodierempfehlung Nr. 37 SEG IV.

    Unseres Erachtens sind die Zeichen einer Gasaustauschstörung erfüllt, Ressourcenverbrauch nachweisbar und somit die J96.0 haltbar.

    Wie groß sind die Chancen einer Klage? Inwieweit kann ich mich auf die FoKA berufen (Konsens zur Kodierempfehlung Nr. 37 SEG IV)? Wer hat diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt?


    Danke und allen ein gesundes, glückliches Jahr 2012

  • Hallo,
    eine Klage würde ich ohne "wirklichen" Nachweis nicht anstreben. Die O2- Gabe kann theoretisch als Prophylaxe gesehen werden. Sollte eine lebensbedrohliche Situation vorgelegen haben, z.B. medizinische Anamnese mit Beschreibung der Situation und evtl. Verlegung auf eine IMC oder Intensiv, dann kann man es sich meiner MEinung nach überlegen. Aber die Chance ist relativ gering eine Klage zu gewinnen.

    Gruß

    Maddoc

  • Hallo,

    es gibt zu der Problematik bereits zahlreiche Threads, es lohnt sich hier die Suche zu bemühen "J96.".
    Wir haben hier bereits zahlreiche Diskussionen geführt, wo es z.B. um Interpretationen von Grenzwerten geht,
    oder ob auch Sättigungswerte beim Monitoring ausreichend sind.

    Ein gutes Argument bei fehlender BGA ist nach m.E. lediglich die laufende Beatmung. Jedoch sollte selbst hier mal eine BGA mal vorliegen.
    Das gänzliche Fehlen einer BGA ohne weitere Informationen und daraus eine Klage zu stricken schätze ich als juristischen Blindflug ein.
    Leider kann ich hierzu keine besseren Infos liefern, obwohl ich auch über ein relativ gutes Klagevolumen verfüge :S

    Ich muss aber auch gestehen, dass wir auch schon erfolgreich einige Klageschriften unter Heranziehung der FoKA Kommentare eingereicht haben.
    Wenn Sie sich in diesem Fall durch die FoKA Stellungnahme gestärkt sehen, könnte man zumindest eine Klage argumentativ aufbereiten.
    Frei nach dem Motte "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren..."

    In diesem Sinne einen schönen Abend noch!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal