Hallo Forumsteilnehmer,
vermehrt tritt folgender Sachverhalt auf:
Geplant ist eine VKB-Revisions Rekonstruktion sowie ein Innenmeniskus-Ersatz mit Actifit (von der Firma Ormed - Kosten ca. 2100 €).
Angegeben wird, dass der künstliche Meniskusersatz (Actifit) mit 5- 7 Fastfix / Nahtmaterial ca. 4500 € zusätzlich zur DRG Abrechnung kostet.
Die Ärzte möchten also die DRG mit uns abrechnen sowie ZUSÄTZLICH die 4500 € für das Material!
Ich bin der Meinung, dass sämtliche Kosten, also auch der knünstliche Meniskusersatz, die 5 - 7 Fastfix und das Nahtmaterial mit der DRG Abrechnung abgegolten sind. Gibt es denn diesbezüglich eine Sonderregelung? Oder sind die Kosten tatsächlich zusätzlich zu erstatten ? Auf welche Grundlage kann man sich diesbezüglich berufen?
Ich hoffe auf Hilfe
Viele Grüße
J. Berger