Innenmeniskus-Ersatz mit Actifit

  • Hallo Forumsteilnehmer,

    vermehrt tritt folgender Sachverhalt auf:

    Geplant ist eine VKB-Revisions Rekonstruktion sowie ein Innenmeniskus-Ersatz mit Actifit (von der Firma Ormed - Kosten ca. 2100 €).
    Angegeben wird, dass der künstliche Meniskusersatz (Actifit) mit 5- 7 Fastfix / Nahtmaterial ca. 4500 € zusätzlich zur DRG Abrechnung kostet.
    Die Ärzte möchten also die DRG mit uns abrechnen sowie ZUSÄTZLICH die 4500 € für das Material!

    Ich bin der Meinung, dass sämtliche Kosten, also auch der knünstliche Meniskusersatz, die 5 - 7 Fastfix und das Nahtmaterial mit der DRG Abrechnung abgegolten sind. Gibt es denn diesbezüglich eine Sonderregelung? Oder sind die Kosten tatsächlich zusätzlich zu erstatten ? Auf welche Grundlage kann man sich diesbezüglich berufen?

    Ich hoffe auf Hilfe ?(

    Viele Grüße
    J. Berger

  • Hallo Hr. Berger,

    Sie haben natürlich recht. In § 3 KHEntgG ist geregelt, welche Entgelte für die Abrechnung von Krankenhausfällen in Betracht kommen. Darüber hinaus können keine Entgelte vom KH abgerechnet werden und vom Kostenträger auch nicht bezahlt werden. Materialkosten, die zu hoch sind, um rechnerisch in die jeweilige DRG integriert zu werden (in der Regel dann, wenn teurer als etwa 500 Euro!) werden über Zusatzentgelte abgerechnet. Da es für den Innenmeniskusersatz Actifit kein Zusatzentgelt gibt, bedeutet das, dass alle Leistungen mit der DRG und den ggf. anfallenen Zu- und Abschlägen abgegolten sind. Zusätzliche Entgelte können nicht berechnet werden.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt