Hallo Forum,
am 25.2. fand die erste Verhandlung des EuGH über die Klage des Kieler Krankenhausarztes Norbert Jaeger statt, der mit Hilfe des Marburger Bundes die deutsche Regelung kippen will, nach der ärztliche Bereitschaftsdienste nicht als Arbeits- sondern als Ruhezeiten gewertet werden. Im Anschluss an die mündlichen Verhandlung verkündete der Generalanwalt, er wolle seinen Schlussantrag bereits am 8. April stellen. Der frühe Termin weist darauf hin, dass der Generalanwalt und damit wahrscheinlich auch der Gerichtshof seiner Linie treu bleiben und die deutsche Regelung ablehnen wird.
Näheres unter folgendem Link:
http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/get…artikel4273.php
Herzliche Grüße aus Düsseldorf
Gabriele Gumbrich
Deutsches Krankenhausinstitut