NUB Abrechnung für Leistungen im Januar, die Ende Januar 2012 Status 2 erhielten

  • Guten Morgen!

    Die Ergebnisse der NUB-Anträge 2012 liegen seit Ende Januar 2012 nun vor.

    Wie sind NUBs abzurechnen, die in 2011 mit der Krankenkasse vereinbart wurden und aktuell für 2012 den Status 2 erhielten.
    Also NUBs aus 2011 - die weder bei den bepreisten noch unbewerteten Zusatzentgelten zu finden sind. Eine Gruppierung der Fälle weist im Grouper auch keine Entgelterhöhung im DRG Bereich aus, was bei einem Kostenfaktor des NUB von ca. 1.000 Euro zu erwarten wäre.

    Gibt es einen schriftlichen Verweis, wie Fälle abzurechnen sind die im Januar eine Leistung bekamen, der NUB Status 2 jedoch Ende Januar 2012 festgesetzt wurde :?:

    Viele Grüße,

    Lemontree

  • Hallo, Lemontree,

    sollten Sie in der Budget-Vereinbarung nix anderes vereinbart haben, dann gelten die NUB´s aus 2011 für 2012 grundsätzlich nicht mehr. Insbesondere gilt das natürlich für solche, die in 2012 Status 2 erhalten haben.
    Meistens wird aber vereinbart, dass die NUB`s, die für 2012 auch wieder Status 1 erhalten haben, mit den Beträgen aus 2011 weiter berechnet werden können, wenn Ihr Krankenhaus die Anfrage beim INEK gestellt hat und den Kostentägern das Ergebnis vom 31.01. mitgeteilt wurde.
    Für Fälle, die Sie im Januar bereits abgerechnet haben, sollten Sie also das NUB nun nachberechnen, aber eben nur bei Status 1 für 2012.

    Es trifft wohl einige NUB´s aus 2011, die nicht in den ZE-Katalog überführt wurden und trotzdem aus unerklärlichen Gründen für 2012 Status 2 erhalten haben. Die Gründe dafür liegen bisher im Dunkeln....

    Grüße
    AnMa

    Einmal editiert, zuletzt von AnMa (6. Februar 2012 um 15:59)