Kostenübernahme von Leistungen nach Heil- und Hilfsmittelverordnung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Kunstherzpatient wird stationär behandelt und entlassen. Für das implantierte Herzunterstützungssystem wird Monate später (in dieser Zeit ist der Patient zu Hause) Ersatz-Akkus bestellt. Haben Sie eventuell Ideen wer die Kosten für diese Akkus übernimmt? Antrag beim GKV als Hilfsmittel? Oder eine andere Alternative? Gibt es eine Listung von Leistungen, die nach Heil-und Hilfsmittelverordnung vom GKV übernommen wird?

    Vielen Dank und Grüße,

    nails