Einziehung Zuzahlung Krankenhaus

  • Hallo,

    obwohl wir bereits seit langer Zeit ausschließlich mit den Vorlagen der DKG (ZZ-Aufforderung/Anhörung, Leistungsbescheid, Mahnung) die Einziehung der KH-Zuzahlung durchführen, beginnen seit etwa drei Wochen die Beschwerden über den doch sehr unfreundlichen Text in der Zuzahlungsaufforderung/Anhörung.

    Wer kennt dieses Problem und kann mir einen Tip geben, wie ich diesen Beschwerden zuvorkommen kann?
    Ist es sinnvoll die Vorlagen abzuändern?

    Grüße

    N. Pollack

  • Hallo,


    auch wir hatten Anfang 2011 das Problem gehabt, da wir vorgefertigte Texte genutzt haben.

    Nach ein paar Änderungen, haben wir die Beschwerden dann soweit minimiert, dass sich heute über den Text niemand mehr aufregt.

    Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gern per PN bei mir.

    Schönen Tag und freundliche Grüße von der Elbe

    :rolleyes:

  • Hallo,

    wir haben den Text auch etwas angepasst, dennoch regen sich die Leute auf. Da sie den Unterschied zwischen einer Anhörung (wie beim Strafzettel) und einer Mahnung nicht verstehen. Wir verweisen immer auf den Gesetzgeber...dann regen die sich nur noch über den Staat auf! ;)


    Grundsätzlich muss aber nur noch die Rechnung/Anhörung und der Leistungsbescheid erstellt werden.
    Die Mahnung fällt seit 2011 (in BW) nicht mehr an. Könnte auch bundeseinheitlich so regelt sein. Ich meine, das hat die DKG ausgehandelt.

    K. Hilsheimer