Hallo Herr Wagner,
wenn regelmäßig eine Spongiosaplastik durchgeführt wird - egal ob eigene oder Fremdspongiosa -, so ist dieser Teilschritt der Operation in der Kalkulation der DRG durch das InEk bereits mitberücksichtigt. So sollte es zumindest nach der Theorie sein. Die zusätzliche Kodierung z. B. der Spongiosaplastik mit der Konsequenz einer höher bewerteten DRG würde dann einen nicht gerechtfertigten Mehrerlös darstellen. Ob die Kalkulationsdaten die Realität der Kosten im einzelnen Krankenhaus darstellen ist aber ein anderes Thema. Einzelfallgerechtigkeit gibt es in einem pauschalierenden System (leider) nicht.
Viele Grüße
F. Holzwarth