Guten Morgen,
ein EU-Patient (z.B. aus Griechenland) kommt nach Deutschland geplant zum Zwecke der Behandlung, stationär. Bei der Einreise hat er notwendige Unterlagen für die Abrechnung mit der deutschen Krankenkasse dabei, (Leistungsnachweis von der KK im Heimatland E112-Formular, Passkopien, Identitätsnachweise etc.) Nun wie sieht es aus, wenn der Patient vom KH A ins KH B verlegt wird zur Weiterbehandlung? (KH A und KH B sind beide in Deutschland). Ursprünglich wurden die Unterlagen ja für die Behandlung im KH A bestimmt. Haben sie trotzdem Weitergeltung für eine Weiterbehandlung im anderen Krankenhaus?
Haben Sie eventuell Erfahrungen mit ähnlichen Fällen?Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Nails