EU-Patienten / Abrechnung

  • Guten Morgen,

    ein EU-Patient (z.B. aus Griechenland) kommt nach Deutschland geplant zum Zwecke der Behandlung, stationär. Bei der Einreise hat er notwendige Unterlagen für die Abrechnung mit der deutschen Krankenkasse dabei, (Leistungsnachweis von der KK im Heimatland E112-Formular, Passkopien, Identitätsnachweise etc.) Nun wie sieht es aus, wenn der Patient vom KH A ins KH B verlegt wird zur Weiterbehandlung? (KH A und KH B sind beide in Deutschland). Ursprünglich wurden die Unterlagen ja für die Behandlung im KH A bestimmt. Haben sie trotzdem Weitergeltung für eine Weiterbehandlung im anderen Krankenhaus?

    Haben Sie eventuell Erfahrungen mit ähnlichen Fällen?Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Nails

  • Hallo Nails,

    eigentlich haben Patienten mit dem E112 eine Angabe über den Bewilligungszeitraum des Leistungsanspruchs in Deutschland erhalten. Solange dieser gültig ist dürfte einer medizinisch notwendigen (!) Verlegung nichts im Wege stehen. Sie können sich aber ggf. noch das OK der aushelfenden deutschen Kasse abholen (denn es sollten alle Leistungen (auch z.B. Fahrkosten aufgrund der Verlegung) mit der selben Kasse abgerechnet werden), diese ist auch Ihr Ansprechpartner. Sie auch http://www.dvka.de/

    Gruß

    zakspeed

  • ...in der Regel geht es ohne Probleme durch. Manchmal halt nicht :). Es wäre interessant zu wissen, ob solche Details irgendwo geregelt sind.

    vielen dank,

    nails