Implantation eines Neurostimulators bei AVK

  • Guten Morgen,

    Ich hätte eine Frage zu folgendem Fall:
    Aufnahme des Patienten zur definitiven Versorgung mit einem Neurostimulator bei chron. Schmerzen im Bein bei pAVK mit fehlender Revaskularisationsmöglichkeit.

    Wir hatten als HD: I70.24 pAVK mit Gangrän
    MDK hätte gerne: M79.66 Schmerzen in den Extremitäten Unterschenkel

    Wir hat denn nun Recht? ?(

    Vielen Dank schon mal :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn der Neurostim. ausschließlich zur Schmerzbehandlung eingesetzt worden wäre, dann der MDK (DKR 1806).
    Wenn aber damit die pAVK (mit den einhergehenden Schmerzen) behandelt wird, Sie (DKR D002).

    Fragen Sie mal die Neurochirurgen, was sie damit therapieren wollen. Ich gehe davon aus, dass geantwortet wird, dass hiermit nicht nur die Schmerzen, sondern die pAVK therapiert wird. Siehe z. B.:

    "Eine positive Rückkopplung der Neurostimulation auf die Durchblutung wurde mehrfach im Rahmen der Anwendung bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) nachgewiesen (3, 16). So berichten Kumar et al. über 46 Patienten mit intraktabler pAVK, welche einer Neurostimulationstherapie unterzogen wurden (21). Im Verlauf zeigten sich eine Zunahme der Perfusion (Pulsvolumen, maximale Flussgeschwindigkeit) sowie ein Anstieg des transkutan gemessenen Sauerstoffpartialdruckes."
    http://www.aerzteblatt.de/archiv/36502
    An anderen Stellen können Sie finden, dass die Wundheilung der Gangräne ebenfalls positiv beeinflusst wird.

    Somit greift hier ganz sicher nicht die 1806, sondern die D002. HD = pAVK.

    Natürlich stört den Kostenträger/MDK eine Fehler-DRG... Aber das ist ein Problem des DRG-Systems, nicht der Kodierung der HD.

    Siehe auch: NEUROSTIMULATION / SCS Kodierung und Krankenhaushauptdiagnose

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    vielen Dank für die schnelle Antwort und den hilfreichen Argumentationsmöglichkeiten.

    Die Antwort der Ärzte hatte ich schon im Vorfeld eingeholt und wir wollten "natürlich" nicht nur die Schmerzen, sondern auch die pAVK mit der Implantation des Neurostimulators behandeln ...

    Also auf zum Widerspruch ...