Hallo,
bitten schreiben Sie mir Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Ich arbeitet in einer Abteilungspsychiatrie und es kommt häufiger zu Verlegungen/Verbringungen zwischen den Geltungsbereichen(z.B.: Intox von Geschlossener zur Intensiv und <24h wieder zurück). Bleibt in dem Fall die definitionsgemäße "medizinische Verantwortung" bei der verbringenden/verlegenden Abteilung? Ist nur der Zeitraum ausschlaggebend? Ist es eine Verlegung./.Verbringung, wenn eine Patientin zur Entbindung in eine andere Klinik geht und <24h wieder kommt?
mfg