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Original von roeder:
Konflikte bei der Wahl der Hauptdiagnose – DRG-Hauptdiagnose versus Fallpauschalen-Hauptdiagnose
In der Datenübermittlungsvereinbarung gemäß § 301 SGB, Anlage 5, Durchführungshinweise, 1.2.5 Entlassungsanzeige wird die DRG-Hauptdiagnose (Festlegung nach DKR001 der allgemeinen deutschen Kodierrichtlinien) von der Fallpauschalen- Hauptdiagnose (Festlegung nach Ressourcenverbrauch) unterschieden. Die DRG-Hauptdiagnose ist verpflichtend, die FP-Hauptdiagnose muss angegeben werden, wenn sie von der DRG-Hauptdiagnose abweicht.
Um im § 301 Datensatz die Fälle zu identifizieren, in denen die DRG-Hauptdiagnose keine adäquate Abbildung der Krankenhausleistung (Ressourcenverbrauch) erlaubt, müssen Diagnosen und das dazugehörige Merkmal „Diagnoseart“ wie folgt übermittelt werden:HD Hauptdiagnose (nach Analyse ...., also DRG-Hauptdiagnose),
HDx Hauptdiagnose (Ressourcenverbrauch, also FP-Hauptdiagnose),
ND Nebendiagnose(n).
Mich würde interessieren welche KIS-Software diese parallele Datenübermittlung schon beherrscht. Unsere Software (GWI) kann es jedenfalls nicht.
Mit freundl.Gruss