Fallzusammenlegung bei Rückverlegung Neonaten

  • Sehr geehrtes Forum,

    folgendes Problem: Neugeborenes, stationär nach Geburt auf Intensiv aufgenommen wegen ausgeprägter Muskelschwäche, nach ca. 6 Wochen Verlegung zur Diagnostik, drei Tage später wieder zurückverlegt, seither stationär auf der Intensivstation.

    Meine Frage nun: 1. Aufenthalt zählt der Patient als Neonat, im auswärtigen Krankenhaus ja wohl nicht mehr, da bei Aufnahme älter als 28 Tage, ebenso eigentlich auch bei uns, aber wegen Fallzusammenlegung bei Rückverlegung dann doch? Damit verbunden die fragliche Notwendigkeit einer Intensivkomplexprozedur? Oder keine Zusammenlegung, weil Neonat?

    Herzlichen Dank!

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Hallo Herr Siefert,

    die Regelung zur Fallzusammenführung bei Rückverlegung gilt doch ausdrücklich nicht für "Fälle der Hauptdiagnosegruppe für Neugeborene (MDC 15)". Damit sollte Ihr Problem eigentlich gar keines sein...

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • klar, Sie haben Recht, vielen Dank!

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg