MDK-Gutachten ohne Änderung DRG

  • Guten Tag,

    mal wieder bin ich ratlos und hoffe auf das Forum.

    Folgender Fall:

    Der MDK schickt ein Gutachten in dem aus seiner Sicht bspw. eine Nebendiagnose geändert werden muss, dies hat aber keine Auswirkung auf die ursprünglich abgerechnete DRG.

    Gut, damit kann ich, wenn ich die Rechtssprechung richtig verstehe, die 300 Euro vergessen. ABER muss ich den Fall tatsächlich entsprechend ändern? Ist das Gutachten verbindlich?

    Es kann ja sein, dass ich den Fall immer noch so sehe, wie wir ihn abgerechnet haben, aber mir einen erneuten Widerspruch warum es denn jetzt doch die I20.0 und nicht die I20.9 als Nebendiagnose ist spare und für 300 Euro nicht klagen will.

    Kann ich den Fall dann einfach so lassen wie wir ihn ursprünglich abgerechnet haben, oder muss man wenn man das Gutachten (durch Schweigen) "akzeptiert" die Abrechnung dann auch so anpassen? Der KK dürfte es doch grundsätzlich egal sein, da es keine Erlösveränderung gibt.

    Gibt es da irgendeine Vorschrift, Rechtsgrundlage oder ähnliches die das Vorgehen festlegen?

    Würde mich über Hilfestellung freuen.

    Gruß D.M.

  • Tag,

    Nein, die 300 Euro können Sie nicht vergessen. Sollte es sich um einen wenigstens ansatzweise nachvollziehbaren Prüfgrund handeln, müssen Sie die 300 Euro wohl aufgreifen (vergessene aggravierende Nebendiagnosen oder "untertriebene" Prozeduren).

    Sollte es sich aber um einen irrelevanten Zufallsbefund handeln, dessen vorherige Kenntnis keinen Zusammenhang mit der Prüfung gehabt hätte, stehen Ihnen die 300 Euro vermutlich zu. Die meisten Kostenträger machen dieses Spiel ohnehin nicht mit. Es gibt nur einige (Minderheit, aber große Fallzahl), die versuchen, das bis zur Schmerzgrenze auszureizen.

    Das müssen Sie nach dem Einzelfall abwägen, ich rate dringend zur Klage, wenn Sie im Recht sind, die wenigen KTR, die den langen Weg gehen, ziehen an dieser Stelle zurück.

    Wenn Sie mit der Begutachtung inhaltlich nicht einverstanden sind, sollten Sie einen Widerspruch formulieren. Wenn Sie dem folgen können, ändern Sie den Datensatz.

    Gruß

    merguet