Guten Tag,
mal wieder bin ich ratlos und hoffe auf das Forum.
Folgender Fall:
Der MDK schickt ein Gutachten in dem aus seiner Sicht bspw. eine Nebendiagnose geändert werden muss, dies hat aber keine Auswirkung auf die ursprünglich abgerechnete DRG.
Gut, damit kann ich, wenn ich die Rechtssprechung richtig verstehe, die 300 Euro vergessen. ABER muss ich den Fall tatsächlich entsprechend ändern? Ist das Gutachten verbindlich?
Es kann ja sein, dass ich den Fall immer noch so sehe, wie wir ihn abgerechnet haben, aber mir einen erneuten Widerspruch warum es denn jetzt doch die I20.0 und nicht die I20.9 als Nebendiagnose ist spare und für 300 Euro nicht klagen will.
Kann ich den Fall dann einfach so lassen wie wir ihn ursprünglich abgerechnet haben, oder muss man wenn man das Gutachten (durch Schweigen) "akzeptiert" die Abrechnung dann auch so anpassen? Der KK dürfte es doch grundsätzlich egal sein, da es keine Erlösveränderung gibt.
Gibt es da irgendeine Vorschrift, Rechtsgrundlage oder ähnliches die das Vorgehen festlegen?
Würde mich über Hilfestellung freuen.
Gruß D.M.