Abrechnung bei abgebrochener Behandlung

  • Hallo zusammen,

    gibt es eventuell eine Abrechnungsmöglichkeit für folgende Situation:

    Patient kommt zum MRT. Die Untersuchung kann aber nicht fortgeführt werden, weil der Patient Platzangst hat. Untersuchung wird also unterbrochen. Der Patient hatte ein Arztgespräch.

    Oder

    die Untersuchung kann nicht durchgeführt werden, weil der Patient Asthmatiker ist und ein Stress-MRT nicht möglich ist.

    Können Leistungen wie EKG, UKG, Arztgespräch ambulant abgerechnet werden, obwohl kein Überweisungsschein vorliegt? Oder wie könnten diese Leistungen sonst abgerechnet werden?

    Vielen Dank für die Antworten im Voraus und ein schönes Wochenende wünsche ich

    nails

  • Moin,

    Wie wollen Sie agieren, wenn kein Ü-Schein vorliegt? Hier kann weder die Ermächtigung noch der 116b greifen, weil beide i.d.R. von einer Zuweisung abhängig sind.

    Das gilt auch für stationäre Behandlung. Vorstationäre Abrechnung? Fehlt auch die Überweisung. War denn stationäre Aufnahme geplant?

    Ich fürchte, Sie haben Pech.

    Gruß

    merguet

  • Moin,

    Ü-Schein bei vorstationär ?? Oder meinten Sie den Einweisungsschein? MRT war zur Abklärung, ob eine stationäre Aufhnahme notwendig ist. Also typisch vorstationäre Behandlung. Kann man die u.g. Leistungen eventuell im Rahmen einer "abgebrochenen vorstationären Behandlung" abrechnen? Nur die Pauschale z.B,. ohne Großgerät (MRT).

    Gruß,

    nails