Voruntersuchung als GOÄ, AOP über Krankenkasse

  • Hallo

    mal eine generelle Frage.
    Wir haben hier einen Fall - da bekam die Patientin die mit einer Überweisung ins KH kam ( Arthroskopie ) - eine GOÄ rechnung ( angeblich weil de KH-Arzt ) keine Zulassung hat.
    Die eigentliche AOP wird dann über Kasse abgerechnet. ( AOK )

    Dies ist aus meiner Sicht nicht korrekt - oder ? :?: ?(
    Muss ich die Voruntersuchung(en) im Rahmen des AOP abrechnen, oder kann die GOÄ-Rechnung bleiben ( PAt. war damit einverstanden - Gespräch, Aufklärung ) ?

    Bitte eure Meinung dazu.

    R.E.

  • Hallo,

    die Abrechnung der präop. Voruntersuchungen sind in §4 des AOP-Vertrags geregelt.

    Für das Gespräch und die Aufklärung gibt es keine extra Abrechnungsziffern, sie sind in den jeweiligen Grundpauschalen enthalten und deshalb ist auch eine GOÄ-Abrechnung nicht zulässig.

    Schönes Wochenende...

    ratlos