Hallo
mal eine generelle Frage.
Wir haben hier einen Fall - da bekam die Patientin die mit einer Überweisung ins KH kam ( Arthroskopie ) - eine GOÄ rechnung ( angeblich weil de KH-Arzt ) keine Zulassung hat.
Die eigentliche AOP wird dann über Kasse abgerechnet. ( AOK )
Dies ist aus meiner Sicht nicht korrekt - oder ?
Muss ich die Voruntersuchung(en) im Rahmen des AOP abrechnen, oder kann die GOÄ-Rechnung bleiben ( PAt. war damit einverstanden - Gespräch, Aufklärung ) ?
Bitte eure Meinung dazu.