Schweigepflichtentbindung PKV bei Verstorbenen?

  • Hallo Forum,

    wie geht ihr mit Anfragen von Privatkassen an bzgl der Versendung von Fallunterlagen um? Wir geben nur Unterlagen nach Vorlage einer fallorientierten Schweigepflichtentbindung des Patienten raus.

    Was aber wenn der Patient verstorben ist?

    Benötigt man hier auch eine Schweigepflichtentbindung?

    Wenn ja von wem? (Erben und oder Ehepartner?)

    Gibt es hier eine Rechtsgrundlage?

    Danke für eure Hilfe,

    Gruß

    TAO