Guten Morgen Zusammen,
im Bereich des ambulanten Operierens werden die Leistungen der Pathologie (z. B. EBM 19310, 19312 oder 19320) an den gesetzlichen Kostenträger weitergeleitet.
Einmalig wurde nun in einem Fall die EBM-Ziffer 11320 angesetzt, diese jedoch von der Krankenkasse abgewiesen mit dem Hinweis "...nur von einem niedergelassenen Arzt/Facharzt..." zu erbringen.
Zur Info: der (externe) Pathologe ist ein Facharzt für Molekularpathologie.
Ist diese Kürzung korrekt - hat jemand Erfahrung in dem Bereich?
Danke vorab für Ihre Antworten.
Sonnige Grüße,
Babsi07
Pathologische Leistungen
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Hallo
aus meiner Sicht hat die Kasse - leider recht. Im Kommentar zum EBM steht unter der Präambel zu dem Kapitel 11 folgendes
Die in diesem Kapitel aufgeführten Gebührenordnungspositionen können ausschließlich von
–Fachärzten für Humangenetik,
–Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik,
–Vertragsärzten,
die Auftragsleistungen des Kapitels 11 erbringen und über eine
Genehmigung zur Abrechnung der Gebührenordnungspositionen dieses
Kapitels verfügen,berechnet werden.
Wenn Sie das als Krankenhaus nicht haben können Sie es auch nicht abrechnen.
Warum stellen Sie nach dem AOP-vertrag keine Überweisung aus ? - denn das dürften Sie
vergleiche hierzu auch die §§ 5,6 des AOP-Vertrages und die Umsetzungshinweise der DKG -
Hallo!
Danke für Ihre Antwort.
Ich denke, wir werden dann eine Überweisung austellen.Gruß,
Babsi07