Wiederkehrerregelung

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe eine Frage zur Fallzusammenführung:

    1. Aufenthalt des Patienten war vom 23.11. bis 30.11.11. Hauptdiagnose war die K51.5. DRG die G 47Z. Beleg-Drg in reinem Belegkrankenhaus.

    2. Aufenthalt des Patienten war vom 04.12. - 05.12.11. Hauptdiagnose war hier die K21.0 und DRG die G67D. Es fand keine OP statt.

    Wenn ich im Wiederkehrermanager des Kodip-Programmes prüfe ist der Fall zusammen zu führen. Wenn ich im Ablaufschema zur Wiederaufnahmeregelung prüfe, komme ich zu der Erkenntnis, dass der zweite Fall neu abzurechnen ist.

    Es liegt wohl daran, dass es sich um eine Komplikation des ersten Falles handeln könnte. Ich nehme an, wenn unser Belegarzt begründet dass es sich hier nicht um eine Komplikation handelt, werden wir den Fall durch den MDK bekommen. Oder sehe ich das falsch? :whistling:

    Schon mal vielen Dank für eure Antworten

    Tinkerbell

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Es liegt wohl daran, dass es sich um eine Komplikation des ersten Falles handeln könnte.


    Nur so wäre eine Fallzusammenlegung zu erklären.


    Ich nehme an, wenn unser Belegarzt begründet dass es sich hier nicht um eine Komplikation handelt, werden wir den Fall durch den MDK bekommen. Oder sehe ich das falsch?


    Nicht unbedingt falsch, vielleicht etwas sorglos....
    Siehe Neues vom BSG / LSG

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau