Hallo, liebes Forum,
hat jemand von Ihnen eine Idee zur Kodierung und Kodierbarkeit der EDTA-induzierten Pseudothrombopenie. Vielleicht mit D69.61 ? Wie sehen Sie die Sache mit dem klinischen Aufwand, da es sich ja um ein in-vitro-Phänomen handelt (Thrombozyten clotten artefiziell im EDTA-Röhrchen, deswegen zählt der Zellcounter sie nicht mit = (Pseudo-)Thrombopenie. Also nimmt man zu weiteren Thrombo-Kontrollen fürderhin z.B. Citrat-Röhrchen... Ist diese Abweichung vom diagnostischen Standard Ihrer Ansicht nach als klinischer Aufwand zu werten?
Vielen Dank für Antworten
H.-P. Wolkenstein