Hallo zusammen,
obwohl die Probleme der Abrechnung vor- und nachstat. Behandlung mit den DRGs in verschiedenen threads erörtert wurden, wollte ich einmal den Versuch einer Zusammenstellung wagen.
(Außerdem finde ich trotz eingehender Suche manche postings nicht mehr, an die ich mich nebulös erinnere.)
Vorstationär:
1. wenn ohne folgende stat. Behandlung: Abrechnung über separat zu vereinbarende Pauschale
2. wenn mit nachfolg. stat. Behandlung: in der DRG mit drin, Tage zählen nicht als Belegungstage; Diagnosen und Prozeduren werden mitgruppiert.
Nachstationär:
3. Solange in der oGVD erfolgt keine sep. Berechnung;
Frage 3 --> strittig scheint, ob die Kalendertage zwischen Entlassung und nachtstat. Behandlung "mitzählen" oder nicht
4. Wenn außerhalb der oGVD erfolgt sep. Berechnung.
Frage 4 --> welcher Satz oder welche Pauschale kommt zur Anwendung?
(oder gibt´s einfach nur Zuschläge?)
Frage 5 --> wird die Gruppierung und Abrechnung bereits bei Entlassung fällig, egal ob noch nachstat. Behandlung erfolgt oder könnte diese die Gruppierung noch ändern (z.B. durch best. Prozeduren)?
Ich würde mich feuen, wenn sich dieses Thema nochmal weiter erhellen ließe...
Danke
NiR