Streichung von Verweildauer und damit der Prozeduren dieses Tages

  • Hallo zusammen!

    Ich habe heute ein MDK Gutachten erhalten mit der Stellungsnahme: sekundäre Fehlbelegung, er hat ein Behandlungstag gestrichen und auch die Prozeduren die an dem tag erbracht wurden. Ist das rechtens?

  • Hallo Ortho,

    nach meiner Auffassung sind das zwei verschiedene Dinge: VWD-Kürzung (um einen Abschlag auszulösen) und Streichung einer oder mehrerer OPS (weil sie nach Überzeugung des MDK-Arztes nicht erbracht oder falsch kodiert wurden?).
    Nur weil die fraglichen Prozeduren am gestrichenen Tag erbracht wurden, fallen sie nicht automatisch weg. Dies muss separat begründet werden.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo,

    wenn Prozeduren außerhalb der Verweildauer erbracht werden, dann kann man sie auch dann kodieren, wenn man diese Leistungen als nachstationär wertet.
    Voraussetzung ist, dass die Verweildauer nicht die oGVD überschritten hat.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,

    NV hat recht – in der Regel heißt es: „Das CT/die Endoskopie/die Prozedur xy hätte auch bereits einen Tag/zwei Tage/x Tage früher erfolgen können.“ Somit werden zwar die Tage gestrichen, nicht jedoch die Prozedur. Normalerweise sollte das Ihr System auch abbilden können („MDK-Tage ohne Berechnung“). Das hat nichts mit „nachstationär“ zu tun.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Das ganze handelt sich um eine Fallzusammenlegung,das hätte ich erwähnen sollen. Er sagt der 1. Fall wäre ambulant erbringbar und der 2. Fall gerechtfertigt mit 1Belegungstag...

  • Hallo,

    und um was für eine Prozedur geht es; wird gesagt, dass diese ambulant erbringbar gewesen wäre oder hätte die Prozdur früher erbracht werden sollen.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,

    dann ist es aus meiner Sicht auch nicht so einfach möglich, den Kode zu kodieren und nur den "Tag zu streichen".

    Gruß
    B.W.