prae- und poststationäre Behandlung

  • Ist die prä- und poststationäre Behandlung in der jeweiligen DRG enthalten (wie z. B. im "alten Fallpauschalengesetz)oder können dafür gesonderte Entgelte in Rechnung gestellt werden?

  • Hallo Hermes,

    ist in der Regel im DRG-Erlös enthalten, ob sie also einen Patienten am 1.präoperativen Tag aufnehmen und voruntersuchen oder ihn erst am OP-Tag einbestellen und alles weitere vorstationär klären, ist wieder Ihnen selbst überlassen. Keine Kasse wird mehr über den prä-OP-Tag meckern (aber vielleicht machen Sie's wegen Ihrer Kosten doch lieber vorstationär...), denn beide Fälle haben die gleiche DRG und den gleichen Erlös.

    Ausnahmen:
    1 - rein vorstationäre Behandlung, die vorstationäre Behandlung dient ja auch dazu, die Notwendigkeit einer vollstationären Therapie zu prüfen. Das machen Sie und entscheiden sich gegen eine stationäre Therapie --> keine DRG, sondern nur vorstationärer Erlös
    2 - die obere Grenzverweildauer ist überschritten, dann können Sie nachstationäre Erlöse zusätzlich geltend machen, Näheres siehe KFPV

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    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs