R96.0 - Plötzlich eingetretener Tod

  • Wer kann mir helfen.
    Patientin kam nach Sturz auf Gesäß, mit einem Scheiden-Damm-Riss und sonografisch auffälliges Endometrium. Es wurde eine Abrasio durchgeführt und der Riss primär genäht. Am Folgetag ging es der Patientin früh gut, sie frühstückte und unterhielt sich noch bei der Visite mit der Ärztin.
    Kurz darauf wure die Patientin leblos aufgefunden.

    Nun meine Frage, kann ich die R96.0 oder R98 verschlüsseln? (Frage auch der Ärzte)

    Danke und LG Dorit ?(

    Einmal editiert, zuletzt von dorit1967 (11. September 2012 um 16:02)

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    Antwort:
    Nein!

    Durch die Festlegung der Todesart im Totenschein entscheidet der Arzt darüber, ob ein
    Todesfall weiter behördlich abgeklärt wird (nicht natürlich oder unklar)

    Nach Sturz kann ohne weiteres ein natürlicher Tod m.E. nicht bescheinigt werden


    Gruß
    E Rembs

  • Hallo Dorit,

    Sie codieren die Krankheiten, Symptome usw. z.B. Sturz, Riss, Blutung. Der Tod wird den Kostenträgern über die Entlassungsart 07 Tod mitgeteilt.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Guten Morgen,

    vielen Danke für die hilfreichen Antworten. :thumbup:
    Die Übertragung der Daten hatte ich ich auch schon in den Gedanken, war mir aber nicht sicher, ob es ausreicht.

    LG Dorit 8)