BSG-Richter: MDK ...

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Lesetipp:

    Heute in den Neuigkeiten:

    http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtsch…lfe-kassen.html


    „Oft genug finde auch in dieser Stufe nur ein Schriftwechsel zwischen allen Beteiligten statt. Aus Erfahrung riet Hambüchen von einem rein schriftlichen
    Verfahren ab. "Es ist immer besser, die Gespräche kollegial von Angesicht zu Angesicht zu führen".


    Außerdem sei es ratsam für MDK-Ärzte, auch das Gespräch mit den Patienten zu suchen. MDK-Ärzte seien im Übrigen verpflichtet, ihre Berichte über das
    laufende Verfahren auch an die Klinik zu schicken.“


    und


    "Faxen oder mailen Sie", empfahl Hambüchen.
    "Da haben sie immer ein Empfangsprotokoll."


    siehe dazu:

    Auch das Vorliegen eines Sendeprotokolls ändert daran nichts: "Der Nachweis eines Zugangs per Telefax kann nicht durch den
    Beweis des Absendens geführt werden. Das Vorliegen eines Sendeprotokolls begründet keinen Anscheinsbeweis." (OLG München, Az. 7 U 5553/92 v. 16.12.92

    ..

    Diese Sichtweise schließt sich auch der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Dezember 1994 an, sein Grundsatzurteil: Das
    Sendeprotokoll beweist nichts. Es belegt nur die "ordnungsgemäße Absendung der Fernkopie. Defekte im Empfangsgerät, z.B. Papierstau oder Leitungsstörungen
    können zum Scheitern der Übertragung führen, ohne daß dies im Sendebericht ausgewiesen wird."


    http://www.frag-einen-anwalt.de/Fax-fuer-eine-…t-__f21047.html


    Gruß
    E Rembs