Liebes Forum,
derzeit beschäftigt uns die Frage, wie und ob eine interm. Hämodialyse (OPS: 8-854.2) in der geriatrischen Rehabilitation (§111 SGBV) gegenüber einer Krankenkasse abzurechnen ist.
Fall: In unserem Fall handelt es sich um einen Patient mit Akutdialyse (sprich: keine Anbindung an eine Dialysepraxis) die in unserer akutstationären geriatrischen Fachabteilung (DRG-Bereich) begonnen wurde (Anm.: Dialysepraxis ist vor Ort auf Gelände, diese stellt uns eine Rechnung für die allg. KH-Leistung). Es erfolgte unsererseits Abrechnung des bundeseinheitlichen ZE 01.01 nebst DRG gegenüber der KK
"Problem": Patient wurde intern zur geriatrischen Rehabilitation verlegt, hier besteht ein Versorgungsvertrag nach §111 SGBV. Dieser regelt die Vergütung über tagesgleiche Pflegeätze, Dialyseleistungen sind darin nicht berücksichtigt. Die medizinische Indikation zur Akutdialyse bestand weiterhin, es fanden noch mehrere Sitzungen in der geriatrsichen Rehabilitation statt. Ob eine chronische Dialysepflicht weiterhin bestehen würde, war zu dem Zeitpunkt noch unklar.
Unserer Auffassung nach sind in diesem Fall die Hämodialysen (in der ger. Rehabilitation) von der Krankenkasse und NICHT von der KV zu bezahlen. Nach tel. Auskunft bei der Krankenkasse ist die KV zuständig.
Kann uns jemand aus dem Forum da inhaltlich weiterhelfen? Herzlichen Dank...