Vergütung ZE 130 (PKMS) bei einer DRG aus Anlage 3a

  • Hallo Forumsteilnehmer,

    wir haben ein Problem mit der Abrechnung des ZEs 130 (PKMS) bei einer DRG aus der Anlage 3a (der Fall führt in die E76A).

    Die Krankenkasse weist den Datensatz als fehlerhaft zurück mit der Begründung: neben einer individuell kalkulierten DRG aus der Anlage 3a dürfe kein ZE 130 abegrechnet werden, weil hier eine Vollkostenkalkultionsansatz zugrunde läge, der auch die erhöhteh Pflegekosten enthielte.

    Wir möchten das ZE vergütet bekommen und beziehen uns auf §5 der Fallpauschalenvereinbarung, in dem die Zusatzentgeltabrechnung - ohne Ausnahme für das ZE 130 und unter Einbeziehung der Engelte nach §6 KHentgG - geregelt ist.

    Wir haben diese Frage auch an das InEK gestellt, eine Antwort haben wir noch nicht erhalten.

    Hat noch jemand Probleme mit dieser Abrechnungskonstellation?


    Viele Grüße

    LT

  • Hallo,
    meine Frage an die Kasse wäre? Wo steht das?
    Es steht doch der Kasse frei, bei den Budgetverhandlungen den PKMS-Anteil rauszurechnen, wenn sie der Meinung ist, dass der fehlerhaft drin ist.
    Gilt das laut Kasse dann auch für andere ZEs? Fragen über Fragen

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch