Hallo Forum,
folgendes Problem:
es wurde eine patientenbezogene Chemotherapie appliziert, nach Einlauf von umgerechnet 100mg, Abbruch wegen Reaktion, Infusion wurde verworfen. Ich denke dass hier (leider) die Kodierrichtlinie P005 zutrifft: "... ist nur die tatsächliche verabreichte Dosis bzw. Menge zu kodieren"
Liege ich hier richtig, oder gibt es doch eine Möglichkeit das Zusatzentgelt abzurechnen?
Gruß
Tao