Hallo
ich denke auch, dass Sie sich erstmal die aufgeschlüsselte Rechnung besorgen sollten. So schnell finde ich als Rechtsgrundlage nur den §305 SGB V, der allerdings eigentlich nur die Rechnungen für Kassenpatienten regelt. Sie haben aber auf jeden Fall ein Anrecht auf eine detailierte Leistungsaufstellung.
Die DRG können Sie nur auf dieser Basis und ggf. sogar nur mit der Patientenakte klären, da Komplikationen im DRG-System nicht unbedingt mit der medizinischen Definition von Komplikationen übereinstimmen. Die Akte können Sie mit der schon genannten Schweigepflichtsentbindung einsehen, für Kopien müssten Sie aber einzeln zahlen (bis zu 50 Cent / Blatt)
Einen Einspruch gegen die Rechnungshöhe würde ich erst nach Prüfung durch Fachleute anstreben, zumindest was die DRG angeht.
Die Privatrechnungen der Chefärzte können Sie ebenfalls anfordern, da müssen Sie in den Aufnahmevertrag schauen, ob die Ärzte oder die KLinik die Leistungen abrechnet.
Gruß
MF Bern
Ich vermute, dass Sie in einer Abteilung für ausländische Pateinten gelandet sind, deshalb kam die Antwort auch auf Englisch.