Hallo zusammen,
ich brüte (mal wieder) über den Wiederaufnahmeregeln im Zusammenhang von mehr als zwei Fällen. Nun steht ja in den Leitsätzen: "Bei mehrfacher Wiederaufnahme ist eine Prüfung gegen bereits in einem ersten Schritt zusammengefasste DRG-Fallpauschalen nicht zulässig. Muss ich das so verstehen, dass ich in einer Fallabfolge die "neue" durch eine Zusammenführung entstandene DRG nie gegen einen weiteren Fall prüfen muss?
Beispiel:
Fall A
Fall B
Fall C
Fall A und B werden nun auf Grund irgendeiner Regel zusammengefasst (Fall A/B). Fall A und C müssen nicht zusammengeführt werden. Muss ich jetzt in keinem Fall mehr eine Zusammenführung von Fall A/B und C prüfen?
Hoffe meine Frage ist verständlich und würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß D.M.