Prüfung Wiederaufnahme zusammengeführter Fall

  • Hallo zusammen,

    ich brüte (mal wieder) über den Wiederaufnahmeregeln im Zusammenhang von mehr als zwei Fällen. Nun steht ja in den Leitsätzen: "Bei mehrfacher Wiederaufnahme ist eine Prüfung gegen bereits in einem ersten Schritt zusammengefasste DRG-Fallpauschalen nicht zulässig. Muss ich das so verstehen, dass ich in einer Fallabfolge die "neue" durch eine Zusammenführung entstandene DRG nie gegen einen weiteren Fall prüfen muss?

    Beispiel:

    Fall A
    Fall B
    Fall C

    Fall A und B werden nun auf Grund irgendeiner Regel zusammengefasst (Fall A/B). Fall A und C müssen nicht zusammengeführt werden. Muss ich jetzt in keinem Fall mehr eine Zusammenführung von Fall A/B und C prüfen?

    Hoffe meine Frage ist verständlich und würde mich über eine Antwort freuen.

    Gruß D.M.

  • Hallo,

    jeder Folgefall wird gegen den ersten Fall geprüft, so als ob Fall B gar nicht existieren würde.

    FPV §2 (4): "Die obere Grenzverweildauer, die nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 für die Fallzusammenführung maßgeblich ist, ergibt sich aus dem Aufnahmedatum und der DRG-Eingruppierung
    des ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Aufenthalts in diesem Krankenhaus."

    Beste Grüße - NV