Nachdokumentation erlaubt? konkret: einzelne Maßnahmen der MRE-Komplexbehandlung?

  • Hallo zusammen,

    wir haben einen Fall, entlassen vor ca. 1 Monat und noch nicht abgerechnet, weil die Pflege die MRE-Komplexbehandlung (OPS 8-987.11) nicht ausreichend mit Maßnahmen dokumentiert hat. Ein Teil der Maßnahmen ist dokumentiert, und wir wissen, daß da mehr gelaufen ist. Darf man das nacherfassen, oder ist das dann schon Dokumentenfälschung? Im System wird es nachvollziehbar sein, wer die Eingaben wann gemacht hat.

    Danke für Eure Rückmeldungen, J. C.

  • Hallo,
    natürlich dürfen Sie nachdokumentieren, wenn Sie vergessen haben, eine Maßnahme zu dokumentieren. Ob es allerdings plausibel ist, dass Sie sich nach einem größeren Zeitabstand noch genau an die durchgeführte Maßnahme erinnern? Hier besteht dann die große Gefahr, dass ihnen ggf. unlautere Absichten unterstellt werden. Ob zu Recht oder zu Unrecht will ich hier nicht weiter thematisieren.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch