Guten Tag,
ich wünsche allen Lesern ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2013.
Kurz vor Weihnachten haben sich die Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG auf die "Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB-Psych) im neuen Vergütungssystem nach § 17d KHG (AEB-Psych-Vereinbarung 2013)" verständigt. Mit der Vereinbarung werden die bisher als Anlage der Bundespflegesatzverordnung vorgegebenen Abschnitte E1 bis E3 durch die vereinbarte Fassung ersetzt. Die entsprechende Pressemitteilung der DKG finden sie hier.
MfG,
ck-pku