Ambulante Abrechnung - wie funktioniert das genau?

  • Holadiho,
    ich bin zwar jetzt seit schon geraumer Zeit in der Abrechnung tätig, aber mache nur stationäre Aufenthalte. Etwas was mich schon länger mal interessiert, aber wo ich irgendwie keine "einfache" Erklärung zu gefunden habe und auch meine Kollegen es nicht 100% wussten: wie funktioniert die Abrechnung ambulanter Fälle? Es ist mehr eine Interessensfrage meinerseits, aber ich bin halt ein wenig neugierig, auch wenns mich nicht direkt betrifft.

    Wäre toll wenn mich da jemand aufklären könnte.

    Grüße

  • Hallo,

    die Antwort ist auch nicht so "einfach". Welche ambulante Fälle meinen Sie? Am Krankenhaus? Da gibt es dann die Möglichkeit nach § 115a (vor und nachsstationär) oder § 115b (ambulantes Operieren), dann die 116er Fälle und hier wieder § 116 a oder b und dann nicht zu vergessen noch die Hochschulambulanzen und die Instiutsambulanzen.
    Grob unterscheidet man die Abrechnung nach EBM oder nach Pauschalen.
    Vielleicht mal ins SGB V und hier die § 115 -120 (dieser regelt die Vergütung) anschauen.
    Keine Garantie auf Vollständigkeit.

    B.W.

  • Hallo,

    wie schon angemerkt wurde ist die ambulanten Abrechnung relativ komplex. Häufig hängen die ambulanten Abrechnungen an den Verträgen des Krankenhauses, den Versicherungen des Patienten und der Leistung zusammen. Also ich kenne folgende Abrechnungsarten bei uns im Haus:

    - Vor- und Nachstationär

    - Hochschulambulanz (pauschaliert)

    - Notfallambulanz

    - Ermächtigung (Institusermächtigung bzw. persönliche Ermächtigungen. Wenn Voraussetzungen der Ermächtigung erfüllt in der regel Einzelleistungsabrechnung nach EBM)

    - Privatabrechnung (Einzelleistungsabrechnung nach GOÄ)

    - ambulante spezialfachärztliche Behandlung §116b (EBM)

    - IgeL (GoÄ)

    - Sonderabrechungen (Auftrag ext. Krankenhäuser, Kooperationsverträge, usw.)

    Wie schon gesagt in der regel entweder Pauschalen oder Einzelleistungen nach den jeweiligen Katalogen oder was eben vereinbart wurde. Medikamente etc. werden rezeptiert und von der entsprechenden Apotheke mit den Kassen verrechnet. Daher fließen diese nicht in die ambulante Abrechnung mit ein.

    Es bleibt keine Garantie für Vollständigkeit