• Lieber Ortho,

    zu Condylomata gibt es eine eigene DKR: 1403d.

    "Aufnahmen zur Behandlung von anogenitalen Warzen werden mit einer Hauptdiagnose aus der unten angeführten Liste kodiert:

    Perianal
    K62.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Anus und des Rektums

    Cervix uteri betreffend
    N88.8 Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Cervix uteri

    Vaginal
    N89.8 Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Vagina

    Vulva betreffend
    N90.8 Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Vulva und des Perineums

    Penis betreffend
    N48.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Penis

    Der Kode A63.0 Anogenitale (venerische) Warzen ist als Nebendiagnose anzugeben."

    A63.0 ist nicht als HD unzulässig, daher die Fehler-DRG.

    MfG

    nA

  • Hallo,
    wahrscheinlich gibts dennoch Probleme mit der stat. Abrechnung als Fallpauschale. Wir haben das Problem mit den Condylomata accuminata an Vulva und Damm. Eigentlich keine stat. Behandlung erforderlich, OPS im AOP-Katalog aber nicht enthalten.
    Rat: Kostenübernahmeantrag an Kasse, Abrechnung als Fallpauschale mit einem Belegungstag.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt