Preisteigerungen von Gesundheitsgütern

  • Hallo,

    ich weiss das die Bewertungsrelationen in den Kalkulationskrankenhäusern kalkuliert werden. Dabei werden auch Kostendaten herangezogen.

    Meine Frage ist nun ob die Schlussfolgerung richtig ist, dass das G-DRG-System damit die Preissteigerungen von Gesundheitsgütern berücksichtigt?

    Danke :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    genauer gesagt, werden Preissteigerungen und -senkungen von Gesundheitsgütern mit 2-jährigem Verzug einkalkuliert, sofern sie in den Kostendaten der kalkulierenden Krankenhäuser (gar so viele sind's ja leider nicht) übermittelt werden...

    Die Kosten-Daten aus 2012 der teilnehmenden Krankenhäuser werden 2013 verwendet, um die Bewertungsrelationen für 2014 zu berechnen.

    Ich lasse mich mal dazu hinreißen: Wer nicht kalkuliert, verliert. (Meistens :-). Also auf jeden Fall Kalkulationshaus werden, es sei denn, Sie arbeiten im Krankenhaus der Glückseligen und können mit den Pauschalen satte Gewinne einfahren... Dann nämlich würden Sie als Kalkulationshaus die Übrigen ins Tal der Tränen stürzen, weil Sie die Durchschnittskosten runterzögen.

    Grüße
    B. Sommerhäuser