Liebe Kollegen,
da der letzte Eintrag zu dieser Thematik aus 2009 datiert, eröffne ich die Runde an dieser Stelle erneut:
Aktuell häufen sich die "Gutachten" verschiedener Berufsgenossenschaften, die entweder die Oralisierung einer Antibiose nach 24 Stunden fordern ( konkret Schnittverletzung bei einem Metzger mit entsprechend kontaminiertem Messer) oder per se die Notwendigkeit einer stat. Behandlung ablehnen und eine ambulante i.v. - Therapie postulieren.
Hier stellen sich mir mehrere Fragen:
- darf sich die BG in die ärztliche Therapiefreiheit einmischen?; BG - Verfahren als Sonderform des Begutachtungsverfahren zu betrachten?
- ambulante i.v. - Antibiose ist zwar abstrakt denkbar, aber doch kaum umsetzbar; zudem z.B. in konkreten Fällen einer nicht operativ versorgten Unterschenkelfraktur bzw. einer Bursitis präpartellaris dem Patienten eingeschränkte Bettruhe verordnet wurde. Wie würde hier ein ambulantes Konzept möglich sein? - Ambulanter Hausarztbesuch 3 x/d.? - Unrealistisch !; 3 x / d per KTW in die Praxis ? - Ebenso weltfremd;
Wie sind Erfahrungen in diesen Fällen? - Gibt es zitierfähige Behandlungsleitlinien / Urteile?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Herzliche Grüße
Stephan Wegmann