ZE 2013-98 Gabe von Gerinnungsfaktoren

  • Hallo zusammen,
    mir geht es um das neue Zusatzentgelt 2013-98. Hierbei geht es ja um die Gabe von Blutgerinnungsfaktoren. Wie schaut es aus, wenn ein Patient während einer OP (natürlich ohne Gerinnungskontrolle intraop :cursing: ) Fibrinogen ( 8-810.j*) bekommt. Kann ich den, für das ZE nötigen, Kode D 68.9 , "Koagulopathie, n.n. bez." (Anlage 7 FPV -S. 145) nutzen? Oder wird es Probleme geben, da es keinen pathologischen Gerinnungswert gibt? Wenn es während der OP blutet, wartet man ja nicht auf die Gerinnung, aber ohne Indikation kippt man es ja auch nicht in den Patienten rein, oder ?(
    Danke für jeden Tip, bei und wird es nämlich öfter gegeben während den Herz-/Gefäß-OP`s.
    Gruß
    T.E.

  • Hallo,
    natürlich können Sie den Kode nutzen. Ob er aber einer Rechnungsprüfun ohne Labor Stand hält? Da benötigen sie schon eine sehr aussagekräftige klinische Beschreibung.
    Und ob Sie mit Ihrem Fibrinogen den Schwellenwert überschreiten, darf ebnfalls bezweifelt werden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch