Doppelkodierung

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer
    es geht mal wieder um die Doppelkodierung. Um es gleich vorweg zu nehmen, ich habe die Suchfunktion benutzt, aber nichts Vergleichbares, für mich befriedigendes, gefunden. Bei dem Versuch Adhäsionen laparoskopisch zu lösen wurde ein arterielles Blutgefäß am Netz verletzt. Da durch die Blutung die Sicht eingeschränkt war und die Blutungsquelle nicht auszumachen war, wurde der Eingriff umgestellt auf offen chirurgisch. Es wurde eine Blutung aus einem arteriellen Gefäß am Netz gefunden. Das betroffene Blutgefäß wurde koaguliert. Kodiert wurde die T81.2 und die T81.0 als ND. Natürlich will der MDK die T81.0 alleine, der Erlös wird dadurch deutlich gerinner. Mit der T81.2 als alleinige ND bleibt es bei der DRG. Welcher Kode ist eurer Meinung nach spezifischer und gibt es Argumente für eine Doppelkodierung. Ich bin der .Meinung ja. Die T81.2 zeigt wie es passiert ist, die T81.0 was passiert ist. Alternativ würde ich hier einen S-Kode nehmen, z.B. S35.8, aber um die DRG zu halten braucht es die T81.2. Wie sind dazu die Meinungen, hat jemand schon erfolgreich die Doppelkodierung beim MDK durchgesetzt?
    Vielen Dank für eure Meinung
    Einen schönen Gruß aus der sonnigen Pfalz 8)
    Danio

  • Hallo danio,

    ich würde alleinig T81.2 als ND kodieren. T81.0 wird nicht bei intraoperativen, sondern bei postoperativen (also nach Beendigung der OP auftretenden) Blutungen/Hämatomen verwendet.
    Zusätzlich könnte man m. E. noch den Gefäßverschluss des akzidentell verletzten Gefäßes mit einem Kode aus OPS-Subkategorie 5-389 abbilden.

    Viele Grüße
    J. Stumper

  • Vielen Dank Herr Stumper, dass Sie sich auch an einem Sonntag die Zeit für eine Antwort genommen haben. Aus dem Text der T81.0 geht für mich alledings nicht hervor, dass es sich ausschließlich eine postoperative Komplikation handelt ( von der Argumentation her wäre mir das in diesem Fall aber auf jeden Fall lieber :) )
    oder woraus geht ihreseits hervor,dass die T81.0 nur für die post,- und nicht auch für die intraoperative Komplikation gilt?
    Die Nachkodierung der OPS hatte ich auch schon ins Auge gefasst.
    Grüße von Danio

  • Moin danio,

    Sie haben recht - so eindeutig ist der Schlüsseltext von T81.0 leider nicht, da zeitliche Begriffe wie "während" oder "nach" nicht enthalten sind. Im Thesaurus wird T81.0 wohl eher im Sinne einer Nachblutung verstanden. Allerdings ist für die Kodierung letztlich das syst. Verzeichnis maßgeblich, insofern ist der Thesaurus nicht bindend. Da aber eine intraoperative Gefäßverletzung (T81.2 "versehentliche Perforation: Blutgefäß") in den meisten Fällen eine Blutung verursachen sollte, wäre eine zusätzliche Kodierung von T81.0 in meinen Augen doppelt gemoppelt...

    Mit freundlichen Grüßen
    J. Stumper