Erfassen von Beatmungsstunden auf einer IMC

  • Hallo zusammen,

    habe eine Frage, die in diesem Formum schon öfters diskutiert worden ist. Dennoch bleibt für mich die Frage offen, was versteht man unter "intensivmedizinisch versorgten" Patienten? Kann mir das jemand sagen?

    Das Problem ist folgendes:

    Wir haben ein Lungenzentrum an dem die Patienten verteilt über den Tag mehrmals beatmet werden (NIV). Der MDK streicht uns die Beatmungsstunden mit der Begründung: "Patient nicht intensivmedizinisch" versorgt. Die Zimmer aber, in denen die Beatmungen statt finden wurden vom MDK schon mal begutachtet, mit dem Ergebnis, dass die Zimmer so ausgestattet sind, dass man hier Patienten beatmen kann. Unser Problem hängt an dem "intensivmedizinisch versorgt..".

    Hat da jemand Erfahrung? Müssen wir vielleicht nur die Dokumentation ändern? Ich komme an dieser Stelle nicht mehr weiter und tendiere dazu, dass wir die Beatmungsstunden nicht erfassen, was natürlich zum Erlöseinbruch führt.

    Ich würde mich über jede Antwort, die mich ein Stück der Sache näher bringt freuen.

    Einen schönen sonigen Tag noch an alle

  • Hallo,
    ich kenne die Problematik.
    Für den MDK ist „intensivmedizinisch Versorgt“ immer gleichgesetzt mit Versorgung auf einer Intensivstation.
    Dies ist nicht korrekt. Eine intensivmedizinische Versorgung kann auch außerhalb der Intensivstation erfolgen.
    Fragen Sie doch mal den MDK was an Ihrer Versorgung nicht intensivmedizinisch war / ist..
    Mit der Antwort gehen Sie dann selbstkritisch um.
    Ggf. empfehle ich die sozialrechtliche Klärung.
    Wir hatte damit Erfolg.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,


    Maskenbeatmung darf nur auf INTENSIV kodiert werden, Beatmungen über Intubation bzw. über Tracheostoma kann auch auf der peripheren Station kodiert bzw. die Beatmungsstunden angegeben werden.


    Widersprüche sind beim MDK anerkannt worden.


    Viel Erfolg.


    Mit besten Grüßen

  • Hallo,


    ich würde ja einen Widerspruch schreiben:

    Definition intensivmedizinisch:

    Überwachung und Therapie von Patienten mit (potentiell) akut lebensbedrohlicher Erkrankung oder Komplikation unter besonderen räumlichen, personellen und apparativen Voraussetzungen (Intensivstation) mit einem Höchstmaß an Behandlungsintensität“.


    Es hört sich ja bei Ihnen so an, als wären die Voraussetzungen gegeben, kommt jetzt auf die Darstellung im Widerspruch an, ob der MDK da mitgeht. Ein Versuch macht immer klug.


    Lieben Gruß aus Berlin