Guten Tag liebe Forummitglieder,
Fallvorstellung:
Patient wird wegen Vd. auf Nierenkarzinom stationär aufgenommen. Bei der Narkoseeinleitung (Peridualanästhesie) synkopierte der Patient. Es bestand eine Bradykardie unter 35/min., die mit Atropin kupiert werden konnte. Daraufhin Verlegung auf Wachstation. Hier kam es unter Monitoring zu weiteren nächtlichen bradykarden Episoden. Es erfolgte weitere Diagnostik EKG bei Sinusbradykardie, Lang-Zeit-EKG, Echokardiographie. Es wurde dann mit einem Medikament pausiert, darunter waren dann die Blutdruckwerte im Normbereich, so dass eine dauerhafte Absetzung des Medikamentes empfohlen wurde. Es erfolgte dann die Entlassung erst einmal in die Häuslichkeit.
Danach zur Problemeatik Nierenkarzinom Wiederaufnahme.
Der MDK meint jetzt hier die ICD D41.0 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Niere als HD zu nehmen, weil diese zur Aufnahme führte und sich die Bradykardie erst ereignete nach der Einleitung.
Ich sehe einen Widerspruch
Nach Evaluation aller stationären Befunde sehe ich hier die ICD R00.1 Bradykardie als berechtigt an. Der Ressourcenverbrauch bezog sich ausschließlich auf die kardiale Problematik. Die ICD D41.0 kann so nicht akzeptiert werden, denn nach wiederholter Aufnahme hat sich leider das Nierenkarzionom histologisch bestätigt.
So jetzt, bitte ich wieder einmal um Ihre Meinungen, wie Sie den Fall sehen. Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler.
Liebe Grüße aus Berlin und Danke im Voraus.