Liebe MitstreiterInnen,
ich bitte um Feedback zu folgendem Problem, das ich per Suchfunktion hier noch nicht entdeckt habe:
Die o. gen. OP (matrixinduzierte Chondozytenimplantation) wurde in unserem Hause stationär und ordnungsgemäß erbracht. Die Notwendikeit der stat. Behandlung wurde MDK-seitig denn auch nicht angezweifelt.
Die Zahlung des ZE 126 i.H.v. 2.557,- € wird jedoch mit dem Hinweis auf den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses,(in Kraft getreten 2009) verweigert.
Meine Fragen:
Ist dies juristisch tatsächlich korrekt (es erscheint mir unlogisch, dass ein existierendes ZE für 5 Jahre einfach ignoriert wird - schließlich könnte man es auch einfach streichen, oder?
Und wenn ja: Gibt es eine Möglichkeit, den Aufwand ZE trotzdem vergütet zu bekommen, schließlich ist es ein offizielles Zusatzentgelt und die Leistung wurde nachweislich erbracht.
Vielen Dank im Voraus, herzliche Grüße - Römer