Abrechnung der 5-801.kh möglich? (matrixinduzierte Chondozytenimplantation)

  • Liebe MitstreiterInnen,

    ich bitte um Feedback zu folgendem Problem, das ich per Suchfunktion hier noch nicht entdeckt habe:

    Die o. gen. OP (matrixinduzierte Chondozytenimplantation) wurde in unserem Hause stationär und ordnungsgemäß erbracht. Die Notwendikeit der stat. Behandlung wurde MDK-seitig denn auch nicht angezweifelt.

    Die Zahlung des ZE 126 i.H.v. 2.557,- € wird jedoch mit dem Hinweis auf den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses,(in Kraft getreten 2009) verweigert.

    Meine Fragen:

    Ist dies juristisch tatsächlich korrekt (es erscheint mir unlogisch, dass ein existierendes ZE für 5 Jahre einfach ignoriert wird - schließlich könnte man es auch einfach streichen, oder? ?(

    Und wenn ja: Gibt es eine Möglichkeit, den Aufwand ZE trotzdem vergütet zu bekommen, schließlich ist es ein offizielles Zusatzentgelt und die Leistung wurde nachweislich erbracht.


    Vielen Dank im Voraus, herzliche Grüße - Römer

  • Guten Tag,

    (und hallo, liebes Forum, ich bin der Neue),

    wie lautet denn die genaue Begründung, und auf welchen Beschluss des GBA wird verwiesen?

    Gruß

    Frank

    Viele Grüße

    Frank K.

  • Guten Tag,
    wie lautet denn die genaue Begründung, und auf welchen Beschluss des GBA wird verwiesen?


    Vermutlich dieser hier: G-BA

    Grüße aus dem Salinental

  • Liebe Mitstreiter, danke für das Interesse an diesem Fall!
    Mittlerweile fand ich die Antwort selbst, zumindest was diesen speziellen Zusammenhang betrifft:
    Der GBA hat sehr wohl beschlossen, die Chondrozytenbehandlung "auf Eis zu legen", jedoch in seiner Verlautbarung (Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei
    kollagengedeckter und periostgedeckter autologer Chondrozytenimplantation
    am Kniegelenk) in § 2 bestimmt: "Der Beschluss gilt NICHT für matrixassoziierte Verfahren und andere Lokalisationen als dem Kniegelenk."

    Somit werden wir unser ZE mit einiger Wahrscheinlichkeit erfolgreich einklagen.

    Viele Grüße und ein schönes WE - Römer

  • Sie sollten vllt. noch Klären ob §5 (Nachweisverfahren) beachtet wurde.

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo Römer, (und alle anderen)

    ich bin jetzt nicht ganz schlau geworden. Darf man die Nicht-Matrix-induzierte Transplantation nun abrechnen?

    Unser MDK in Hamburg sagt das ganze hätte nicht mal NUB-Status ?(

  • Hallo Ortho,

    entschuldigen Sie die späte Antwort!

    Wir mussten bei weiterreichenden Recherchen leider feststellen, dass der GBA in einer späteren Entscheidung auch die matrix-induzierte ACI's ausgeschlossen hat, und somit praktisch alle ACI's (zumindest über die vorgesehene Kodierung) nicht abgerechnet werden können. Somit scheint Ihr MDK Recht zu haben, so ungern ich das auch zugeben mag.

    Darüber, wie und ob das alles sinnvoll ist, enthalte ich mich mittlerweile eines Kommentares - man(n) wird müde... :sleeping:

    Beste Grüße - Römer