Exsikkose als Komplikation einer FZF

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    würden Sie die folgende Konstellation als Komplikation im Sinne der Wiederaufnahmeregeung bewerten:

    1. Fall: OP eines Kolon - Karzinoms; postoperatuv Kostaufbau, Entlassung im stabilen Gesamtbild

    2. Fall: WA innerhalb der OGVD mit Exsikkose, Kraft - und Appetitlosigkeit

    Hier ist m.E. auch ein "Mitverschulden" des Pat. zu berücksichtigen, auch wenn dieser u.U. sich gerne staibilere AZ - Verhätnisse gewünscht hätte.

    Fallzusammenführung ??

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo Münsterländer

    In diesem Fall würde ich eine FZF verneinen. Die beschriebene Symptomatik "Exsikkose, Kraft - und Appetitlosigkeit" ist sicherlich der Grunderkrankung zuzuschreiben, nicht aber der durchgeführten OP. Evtl. lässt sich anhand der Aufnahmedokumentation entnehmen, dass diese Symtomatik auch schon vor der Aufnahme vorhanden war.

    Eine Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung sehe ich hier daher nicht.

    Ich nehme bei Ablehnungen von FZF auch gerne Bezug auf folgenden Auszug der FPV 2013:
    Aus Sicht der DKG ist es nicht akzeptabel, dass danach offensichtlich auch Komplikationen, die nicht durch ein vorwerfbares Verhalten des Verantwortungsträgers (Krankenhaus) entstanden sind, dessen Verantwortungsbereich zugerechnet werden sollen.
    Die Selbstverwaltungspartner stimmen darin überein, dass nach Vorliegen der Urteilsbegründung des BSG zeitnah Gespräche mit dem Ziel einer Neufassung des § 2 Abs. 3 FPV aufzunehmen sind.

    Demnachn sind DKG und Selbstverwaltung an einer Änderung des §2 Abs. 3 FPV 2013 interessiert. Das Urteil auf das sich die Kostenträger beziehen kann meiner Meinung nach nicht dahin gehen interpretiert werden, dass alle Komplikationen der Klinik zuzuschreiben sind. Weshalb sonst sollten Gespräche mit dem Ziel der Neufassung geführt werden?

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Guten Morgen, Herr Günther

    vielen Dank für die Antwort - der Hinweis auf die Protokollnotiz der FPV ist ein interessanter Ansatz, ich bin ebenfalls der Auffassung, das keine FZF zu erfolgen hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan M. Wegmann