Verlegung Frühphase B-beatmeter Patient/Modellvorhaben

  • Guten morgen,

    hat jem. auch diese Problematik: Verlegung beatmeter Patient- Entlassung in Reha oder Krankenhaus-neues Modellvorhaben AOK Plus -Behandlung von Pat. mit schweren und schwerstem Schäden des zentralen u/o periph. Nervensystems nach §63 SGBV''..? Es bilden sich hohe Verlegungsabschläge...und wir als klinik wissen nicht genau, wie der Patient in Reha/KH- geführt worden ist....wir bekommen auch keine Kostenzusagen/Bestätigunegn etc. von Kasse oder anderen Klinik, nur das eine KH-Verlegung vorlag und wir nun die Rechnung zu korrigieren haben. Es wurde eine Frühreha von unserer SD beantrag und der hat auch keine weiteren Unterlagen oder Kostenzusagen erhalten-nur den Termin zur Verlegung...hat jem. ähnliche Probleme?? diese pat. haben wir nicht so oft, aber es hängen halt hohe abschläge dran... ;(

    danke für erfahrungsberichte :whistling:

  • Hallo,

    der Beitrag ist reichlich verworren. :huh:

    Aber worum es bei diesem Modellvorhaben konkret geht, ist hier nachzulesen. Ebenfalls können dieser Seite die "Spielregeln" entnommen werden.

    Gruß
    Fayence

  • Hallo,

    ein beatmeter Patient ist doch immer Phase B, also Krankenhausbehandlung; damit ist es für Sie keine Entlassung, sondern eine Verlegung.

    Gruß
    B.W.

  • in dem Fall ist es nicht so einfach, da die betroffene Klinik Phase B Neurologie im 111er Vertrag hat und demzufolge eigene Abrechnungsmodalitäten und -gesetze für sich findet. Frührehabilitation gem. § 39 und Phase B gem. § 40 sind hier (leider) flexbiel handhabbar. X(