Wiederholung Tracheostomaverschluss bei Wundheilungsstörung

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal eine Zweitmeinung.

    Ein Patient kommt zum erneuten Tracheostomaverschluss aufgrund einer Heilungsstörung. Das Tracheostoma wurde erneut verschlossen ohne anschließende Komplikationen. Intraoperativ werden noch Gewebsanteile entfernt. Es wurde die Z43.0 als Hauptdiagnose kodiert.Der MDK sieht das aber anders und fordert die T81.8 (sonstige Komplikationen bei Eingriffen) als Hauptdiagnose.

    Wie sieht das Forum das? Vielen Dank für die Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es handelt sich doch um die Behandlung einer Komplikation, nicht um einen geplanten Verschluss. Warum sollte man dann de Z-Kode als HD nehmen? Sie müssen hier nach DKR D015l die HD zuordnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Herzlichen Dank für die Antwort.

    Der Patient wurde aufgenommen mit dem Ziel, das Tracheostoma erneut zu verschließen. Daher war ich mir nicht sicher, ob die Z43.0 in dieser Konstellation als der spezifischere Kode anzusehen ist.


    Grüße