Hallo,
uns beschäftigt folgendes Thema:
Patientin wird aus einem anderem Krankenhaus zu uns verlegt und entbindet.
Demzufolge muss der Aufnahmegrund 05 01 lt Datenübertragung an die Krankenkasse übertragen werden.
Müssen in diesem Fall auch die Verlegungsabschläge gemäß §3 FPV beachtet werden oder sind Entbindungsfälle davon ausgeschlossen?
Wer kann helfen?
Viele Grüße