Bundestag beschließt Neuregelung bei der Krankenhausabrechnungsprüfung

  • Hallo zusammen

    Folgende Infos an die Gemeinde. Näheres unter folgendem Link und/oder im Anhang:

    1. Schlichtungsausschuss auf Landesebene

    1.1 Wegfall der Stichprobenprüfung, Einzelprüfung durch Schlichtungsausschuss möglich

    1.2 Verpflichtende Anrufung des Schlichtungsausschusses bei Streitwerten bis EUR 2.000,00

    2. Abrechnungsprüfung auf Bundesebene

    2.1 Ausgestaltung des Prüfverfahrens

    2.2 Etablierung eines Schlichtungsausschusses auf Bundesebene

    2.3 Modellhafte Erprobung einer Auffälligkeitsprüfung

    Weiter werden die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit der Entwicklung und modellhaften Erprobung einer Auffälligkeitsprüfung beauftragt.
    Die näheren Einzelheiten für die Durchführung und Auswertung sollen die Vertragsparteien bis zum 31. März 2014 vereinbaren. Anderenfalls entscheidet auf Antrag die Bundesschiedsstelle.

    Na da lassen wir uns mal überraschen. :)

    In diesem Sinne, euch allen einen angenehmen Feierabend.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH